Auszug aus dem 70. Jahresbericht des "Altmärkischen Vereins
für vaterländische Geschichte zu Salzwedel e.V." von 1994
Kann noch käuflich erworben werden: Stadtarchiv Salzwedel
An der Mönchskirche 5
29410 Salzwedel
Telefon: 03901-65135 (Steffen Langusch)
Quellenangaben werden im nachfolgenden Text so bezeichnet: /5/ und sind am Ende aufgelistet.
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Wenn es auch an darüber näher Auskunft gebenden Urkunden oder an
anderen fundierten Nachrichten hierzu weitgehend mangelt, so steht
doch außer Frage, daß zumindest im 13. Jahrhundert zur Zeit der
askanischen Markgrafen etwa 15 km südlich von Salzwedel am Übergang
des heute Purnitz genannten Baches /1/ eine Ortsanlage mit dem Namen
Apenburg bereits bestand. Allein dieser Name läßt hier schon das
Vorhandensein einer frühen Burg vermuten, und es treten auch anfangs
des 14. Jahrhunderts zunächst in Magdeburg und danach ebenfalls in
Vorpommern Angehörige eines sich "von Apenborch" nennenden Geschlechtes
auf /2/; doch in welchem Umfange hier damals dabei auch eine
Ansiedlung (nur bäuerliches Suburbium ?) existierte, ist bislang
unbekannt geblieben. Immerhin muß aber dieser Ort seinerzeit bereits
eine gewisse, wenigstens lokale Bedeutung gehabt haben, denn er
erscheint sodann in der noch vorhandenen Überlieferung zuerst als ein
damals offenbar ganz generell vertrauter landschaftlicher Bezugspunkt
für die Lage eines benachbarten Dorfes - als nämlich Markgraf Otto III.
v. Brandenburg am 24. Juli 1264 die an ihn und seinen Bruder Johann
erfolgte Übereignung des heute so genannten Hohenhenningen (ca. 6 km
sw. Groß-Apenburg) durch das Bistum Verden im Austausch gegen ein bei
Visselhövede (westl. Soltau) gelegenes Anwesen bestätigte /3/ -,
welchen Vorrang Apenburg dann allerdings offensichtlich schon etwa acht
Jahrzehnte später an das ca. 10 km entfernte Klötze abtreten mußte /4/.
Aus Berichten und Überlieferungen zur mittelalterlichen Geschichte von
Groß-Apenburg
Wie die frühen Nachrichten zeigen, ist diese Bedeutungseinbuße für
Apenburg im historischen Geschehen gewissermaBen als eine Spätfolge von
dem Aussterben des askanischen Markgrafenhauses i.J.1319 eingetreten
/5/. Nach dem Tode des letzten Markgrafen Waldemar am 14. August 1319
geriet nämlich dessen Witwe Agnes - von Geburt her übrigens selbst eine
Angehörige des askanischen Markgrafenhauses (der Salzwedeler Linie!) -
in äußereste Bedrängnis durch die verschiedenen, den Zugriff auf das
askanische Erbe anstrebenden Parteien, der sie sich jedoch überraschend
durch eine
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schon Mitte Dezember des gleichen Jahres erfolgte Vermählung mit dem
Herzog Otto von Braunschweig, genannt "der Milde", entziehen konnte.
Dadurch gelangten nun die zu ihrem Leibgedinge gehörenden Orte und
Länder, insbesondere auch die davon im altmärkischen Bereich gelegenen,
unter den Schutz der welfischen Herzogshäuser Braunschweig und Lüneburg,
deren Angehörige sich jetzt aber ihrerseits Hoffnung auf eine spätere
Aufteilung dieser Gebiete unter sich selbst machten. Immerhin ist es in
diesem Zusammenhang für eine Einschätzung der damals dem Orte Apenburg
zugemessenen Bedeutung von Interesse, daß dieser bei dem i.J.1322 über
eine derartige Aufteilung abgeschlossenen Vertrag gemeinsam mit
Beetzendorf, dem Schloß Gardelegen und Burgstall ausdrücklich gesondert
aufgeführt wird und zwar bei demjenigen Teil aus dem Wittum der Agnes,
der bei dem Braunschweiger Zweig des Hauses - dem auch Herzog Otto der
Milde angehörte - verbleiben sollte /6/.
Trotz dieser Teilungsvereinbarung mit seinen welfischen Vettern
erwirkte Herzog Otto v. Braunschweig dann aber schon ein Jahr später
von König Ludwig eine lebenslange Lehnsverschreibung für sich über alle
altmärkischen Wittumsbesitzungen seiner Frau Agnes für den Fall ihres
vorzeitigen Ablebens, wofür er selbst sich im Gegenzug König Ludwig und
dessen ältestem Sohne gleichen Namens gegenüber zum Beistand in allen
die Mark Brandenburg betreffenden Angelegenheiten verpflichtete /7/.
Der letztere, damals noch nicht einmal acht Jahre alt, war nämlich erst
kurz zuvor von seinem Vater als neuer Markgraf von Brandenburg
eingesetzt worden und brauchte bei der großen Verworrenheit der
seinerzeit dort herrschenden Zustände für die Ausübung seines Amtes
dringend jede Entspannung im Verhältnis zu den Nachbarn der Mark.
Dennoch gelang es dem jungen Markgrafen Ludwig, anfänglich vor allem
unterstützt durch königliche Ratgeber, erst ganz allmählich, sich in
seiner Mark durchzusetzen und zu behaupten, und nachdem er sich
schließlich i.J.1336 auch mit einem seiner politischen
Hauptkontrahenten, dem Erzbischof von Magdeburg, vergleichen konnte,
schien ihm formal kein legales Lehnshindernis in der Mark mehr
entgegen zu stehen, da die Herzogin Agnes als Inhaberin der askanischen
Wittumsgebiete in der Altmark schon am 27. November 1333 gestorben war.
Wohl wegen der - rechtlich allerdings sehr bedenklichen /8/ -
Lehnsverschreibung v.J.1323 durch König Ludwig wollte Herzog Otto v.
Braunschweig diese Situation aber nicht akzeptieren. So kam es
schließlich im Sommer d.J.1343 zwischen ihm und dem Markgrafen Ludwig
zu schweren kriegerischen Auseinandersetzungen, die sich vor allem wohl
auch im Bereich der westlichen
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Altmark abspielten und Ende September für den Welfen mit der
Niederlage und dem Verlust aller früheren askanischen Wittumsgebiete
der Agnes endeten. Es ergibt sich aus einer Urkunde des Markgrafen
Ludwig vom 16. März 1344, daß bei diesen Kriegshandlungen auch der
damalige Ort Apenburg "durch den Schlund des Feuers" vollständig
verheert wurde und deswegen von ihm zu seinem Wiederaufbau für die
nächsten sechs Jahre einen Abgabennachlaß auf jährlich insgesamt nur
noch 10 Silbermark erhielt /9/.
Mit dieser Unterstützung gelang den Überlebenden der damaligen
Katastrophe in Apenburg offensichtlich wieder soweit ein erfolgreicher
Neubeginn, daß hier schon fünf Jahre später eine reorganisierte
Bürgergemeinde in der Lage war, mehr oder weniger an die alten
Traditionen und Ordnungen des früheren Ortes anzuschließen, was die
damals amtierenden Ratsleute ("consules oppidi Abbenborch") mit
erkennbarer Genugtuung am Karfreitag d.J.1349 demonstrativ durch die
Neuanlage eines heute noch vorhandenen "Stadtbuches von Apenburg"
ausdrückten /10/. Darin wird durch die spätere Eintragung v.J. 1402
dann auch belegt, daß Apenburg vom brandenburgischen Markgrafen das
Salzwedeler Stadtrecht als im Ort anzuwendende Rechtsordnung übertragen
worden war, so wie es sich in den Privilegien für diese Stadt v.J.1273
/11/ bzw. v.J.1278 /12/ niedergelegt findet, und daß wie ein
weiterer Vermerk angibt, in schwierigen Rechtsfällen der Salzwedeler
Schöppenstuhl zu Rate gezogen wurde.
Diese nach seiner Zerstörung so vielversprechend neu gewonnene
Eigenständigkeit unter brandenburgischer Oberherrschaft verlor Apenburg
dann allerdings bald darauf wieder als indirekte Folge der kurz zuvor
ausgelösten Episode um den sog. "Falschen Waldemar", welcher i.J.1348
mit der Behauptung in Erscheinung getreten war, der frühere, seit
d.J.1319 für verstorben gehaltene Markgraf dieses Namens zu sein, daß
er nach einer angeblich langen Pilgerreise nun zurückkehre und jetzt
seine ehemalige Markgrafschaft wieder einnehmen wolle /13/. Nach
daraufhin landesweit erfolgtem, breitem Zulauf brandenburgischer Stände
und Städte zu der sich bildenden "askanischen Partei" - besonders auch
in der Altmark ! - waren es dann jedoch vor allem auch Angehörige des
Adels im Salzwedeler Raum, die sich bereits im Februar 1351 wieder dem
bisherigen Markgrafen Ludwig zuwandten und diesen in seiner jetzt
äußerst prekären Lage zu unterstützen begannen. An herausragender
Stelle waren darunter die Brüder Werner und Heinrich von der
Schulenburg, und Markgraf Ludwig belohnte sie daraufhin schon am 9.
Juni 1351 für ihren (vielleicht gerade aus einem solchen Kalkül
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heraus?) vollzogenen Frontenwechsel durch die Belehnung mit dem
"Wickbelde und Bleck Apenborg mit Geleyde und Molen darto gehorende
und dat Dorp geheyten Rütleue" /14/, nachdem sie dort möglicherweise
allerdings schon zuvor (am 19.Juni 1349 ?) einige Einkünfte erworben
hatten /15/.
In dieser Belehnungsurkunde v.J.1351 /14/ gab Markgraf Ludwig den
v.d.Schulenburg ausdrücklich auch die Erlaubnis, "dat se dat
vorbenomede Bleck beuestedten edder sterckeden mit holte edder steyne
edder en Slot dar buwende...", jedoch unter der Bedingung, daB Ort und
Schloß dem Markgrafen, sowie seinen Brüdern und Erben stets offen zu
stehen habe. Offenbar machten die v.d.Schulenburg von diesem so für
Apenburg erteilten Befestigungsrecht auch umgehend Gebrauch, was jedoch
die altmärkischen Städte - von denen z. B. der Altstadt Salzwedel noch
am 22. Dezember 1343 die generelle Unterlassung solcher
Befestigungsneubauten durch Markgraf Ludwig ausdrücklich zugesichert
worden war! /16/ - sofort zu erbittertem Widerstand veranla8te und
sie die umgehende Schleifung der in Apenburg entstandenen Anlagen
verlangen ließ. Jedenfalls sah sich Markgraf Ludwig der Römer, der
Weihnachten 1351 die Markgrafschaft von seinem Bruder Ludwig dem
Älteren übernommen hatte, gezwungen, in den sich anbahnenden Konflikt
zwischen den Städten - insbesondere wohl Salzwedel - und den v.d.
Schulenburg vermittelnd einzugreifen, und er besetzte laut Urkunde vom
5. Februar 1355 unter Inanspruchnahme des genannten Öffnungsrechtes
"das hus ztu Appenborch", überanwortete es einstweilen seinem Vogt,
namens "Alharde Ror", und versprach den Städten, das Schloß zu "brechen",
falls es zwischen den Parteien bis Pfingsten des Jahres zu keinem
Vergleich gekommen sein sollte /17/. Ein solcher wurde in den
inzwischen gewiß einsetzenden, allseitigen Verhandlungen dann aber
offenbar erzielt, denn als am 13. Dezember 1363 der seit d.J.1360 in
Brandenburg mitregierende Bruder von Ludwig d.Römer, Markgraf Otto, die
Belehnung derer v.d.Schulenburg bestätigte, erstreckte sich diese
ausdrücklich auf "Apenborgh huß vnd stad" /18/; das von den v.d.
Schulenburg erbaute Apenburger "Haus" war also stehen geblieben,
wohingegen nach den heute noch erkennbaren Resten um den Ort herum zwar
Wall und Graben, jedoch keine steinernen Mauern als Befestigungsanlagen
akzeptiert worden sind /19/ - möglicherweise wurde den altmärkischen
Städten seinerzeit auch zugesichert, daß ihnen der Zutritt jederzeit
gestattet sein würde.
Anschließend läßt sich dann in Apenburg eine organisierte
Bürgergemeinde mit eigenen Ratsleuten zwar noch bis etwa zum Anfang des
16.Jahrhunderts nachweisen /10/, doch ging die eigentliche Lenkung
der Geschicke
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im Ort mit der genannten Belehnung immer ausschließlicher in die Hände
derer v.d.Schulenburg über /20/, denen in dem Lehnsbrief v.J.1363
/18/ nicht nur alle grundherrlichen und lehnsherrlichen Rechte an
ledigem und verliehenem Gut, sondern auch sämtliche Gerichte in dem
übertragenen, sehr ausgedehnten Herrschaftsbezirk und sogar die
Ausbesserungsrechte an noch vorzunehmenden Befestigungsanlagen mit
Hilfe ihrer dienstpflichtigen Untertanen erteilt worden waren. Da den
v.d.Schulenburg darüber hinaus vom Markgrafen Ludwig bereits i.J.1343
auch das nur 8 km entfernte Schloß Beetzendorf überlassen worden war
/21/, registrierte dann die Bestandsaufnahme der Mark Brandenburg
unter Kaiser Karl IV. (sog."Landbuch") im Jahre 1373 dieses Geschlecht
in der Altmark unter: "... Nobiles: de Schulenburg cum Betzendorf, item
cum ciuitate et castro Apenburg.." /22/, und entsprechend eng war
hinfort auch die Abhängigkeit des Ortes von seiner Grund- und
Lehnsherrschaft.
Wenn wegen dieser Verknüpfung mit dem Hause v.d.Schulenburg der deshalb
besser dokumentierte, spätere Verlauf der Ortsgeschichte von
Groß-Apenburg hier nun auch nicht weiter verfolgt werden soll, so
bleiben für die vorangegangene Zeit über das bereits Dargestellte
hinaus doch noch einige Dinge zu erörtern. Zunächst muß ein
weitgehendes Unwissen über den Umfang und die verfassungsmäßge Struktur
des Ortes vor seiner Zerstörung i.J.1343 eingeräumt werden, dem man
nach der fast unmittelbar darauffolgenden Nachlaßurkunde vom Markgrafen
Ludwig /9/ vielleicht zwar den Status eines "op(p)idum"
(stadtähnliche Siedlung noch ohne volles deutsches Stadtrecht) mit
bereits amtierenden "consules" (Ratsmänner) zuerkennen könnte, der aber
nach einer anderen, am gleichen Tage (16.März 1344) ebenfalls von
Markgraf Ludwig in Gardelegen ausgestellten Belehnungsurkunde /23/
bereits als "civitas" (Stadt mit vollem Stadtrecht: Mauerrecht,
Marktrecht, Immunität, Selbstverwaltung) bezeichnet wird. Allerdings
bleibt beim Lesen dieser beiden Urkunden unklar, ob und in welcher von
ihnen noch der untergegangene oder schon der neu zu errichtende Ort
gemeint gewesen ist, und auch für das wiedererstandene Apenburg geben
selbst die nachfolgenden Urkunden keine eindeutige Antwort, da der Ort
dann wiederum bezüglich seines Status uneinheitlich angegeben wird als
"op(p)idum" (1349 /10/), "civitas" (1349 /10/; 1373 /22/),
"Bleck" (Flecken, 1349 /15/, 1351 /14/), "Wickbeld" (Weichbild, 1351
/14/; 1358 /24/), "Stad" (1363 /18/), "Stedechen" (1388 /25/;
1444 /26/), "Stettlein" (1445 /27/),und überhaupt auch erst
sehr spät - nämlich i.J.1445 /27/ - auf Bitten derer v.d.Schulenburg
vom brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. die Marktgerechtigkeit
übertragen bekam. Immerhin könnte gemäß dem Text der Belehnungsurkunde
v.J.1344
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/23/ mit "ciuitatem nostram apenburg" - gewissermaßen bereits im
Vorgriff - die noch neu zu errichtende Ansiedlung gemeint gewesen sein,
im Gegensatz zu der zerstörten, früher möglicherweise "in antiquo campo"
("in dem alten Feld") gelegenen.
Tatsächlich wird es heute vielfach (so z.B. auch von Danneil(1846)/28/)
für wahrscheinlich gehalten, daß Apenburg vor seiner Einäscherung
i.J.1343 auf dem Gebiet des dortigen, in den Urkunden (z.B. /23/, /26/)
"Altes Feld" genannten Areals gelegen hat und erst danach an seiner
jetzigen Stelle wieder aufgebaut wurde. Zu einer solchen Annahme paßt
nicht nur die durch ältere Scherbenfunde belegte Vermutung einer
(vielleicht allerdings slawischen ?) Siedlung im 10.-12. Jahrhundert
nur wenige hundert Meter südwestlich des heutigen Groß-Apenburg /29/
und das ebendort im Beisein des Autors erst jüngst beobachtete
massenhafte Vorkommen von großen und kleinen Bruchstücken graublauer
Keramik von Kugeltöpfen, vorzugsweise wohl aus dem 13.-14. Jahrhundert,
sowie von häufigen Resten gebrannten Hüttenlehms (Zeit unbekannt) auf
einer mehr als hektargroßen Fläche /30/. Auch an die schon von Bekmann
(1753) gemachte Angabe /31/ ist in diesem Zusammenhang zu erinnern,
Apenburg habe ""aber vor dem auf einer andern stelle, etwa 100 schritte
südwest=wärts davon gelegen, woselbst der so genannte Alte Kirchhof
lieget, dessen schon in einem briefe von A. 1461 gedacht wird, und
nunmehr nur äkker und gärten enthält. Nicht weit von der Alten Burg
westwärts trift man noch unter der erde gepftasterte wege an, die
muhtmaslich zu dem alten Flekken gehöret haben.""
Die hier "Alte Burg" genannte und unmittelbar südlich von Apenburg als
teilrestaurierte Ruine erhaltene Anlage wird allerdings - wie auch
schon von Bekmann:
""Sie ist auch allem ansehen nach von den ersten Hrn. von der
Schulenburg erbauet worden; nachdem sie der Baierische Markgraf Ludwig
der Aeltere mit diesem Flekken belehnet,...""
/31/ - trotz dieser Bezeichnung zumeist n i c h t für die ursprüngliche
Burg "Apenburg" gehalten, deren Lage man (falls sie denn zu jenem
Zeitpunkt tatsächlich noch existiert haben sollte, vergl. /7/) vor der
Zerstörung innerhalb der damaligen Ansiedlung dieses Namens oder an
derem Rande vermutet /32/. Das zuvor erwähnte, sogenannte "Alte Feld"
könnte andererseits die Lage des früheren Ortes auch nur ungenau
markieren, denn bei der Schulenburgschen Güterfestlegung v.J.1444 /26/
werden immerhin allein schon insgesamt sechs verschiedene Hufen dorthin
lokalisiert, also auf eine Fläche von mindestens 1/2-1 Quadratkilometer,
die die frühere Ortsanlage selbst sicherlich längst nicht einnahm.
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Dagegen könnte die zuvor bei Bekmann /31/ angeführte, ""etwa 100
schritte südwest=wärts" des heutigen Ortes gelegene Stelle "Alter
Kirchhof"" (nach Danneil /28/ jedoch: "... ein Raum südlich vom
Orte..."!) zu einer engeren Lagebestimmung für das ursprüngliche
Apenburg führen. Auf disem "Alten Kirchhof" soll nach Bekmann(1753)
/33/ früher auch eine Kirche gestanden haben, ""davon aber ietzo nicht
der geringste nachlas von aussen mehr vorhanden"" und welche
""vermuhtlich anfänglich den namen von S.Johanne dem Taufer gehabt""
habe. Zumindest der letzte Teil dieser Angabe ist jedoch nach einem,
aus Zeitgründen beim Druck von Bekmanns "Beschreibung" zunächst nicht
mehr berücksichtigten und von seinem lokalen Gewährsmann (Pastor Johann
Heinrich Schwerdt aus Apenburg) stammenden Nachtrag (v. 30.Jan.1754)
/34/ dahingehend abzuändern, ""daß die hiesige Kirche im Flecken
Johannis Baptisten Höft (Haupt), und die, welche auf dem alten
Kirch=hof gestanden hat, der Mutter Gottes sey genennet worden;..."".
Doch selbst wenn sich dort die Existenz einer ehemaligen Kirche
sicherstellen ließe, bliebe trotz der erfolgten Bezugnahme auf das in
der Tat recht frühe Jahr 1461 für die Benennung "Alter Kirchhof" (das
übrigens von Danneil bestätigt wird /28/ !) zunächst ungewiß ob sich
hinter dieser Bezeichnung nicht vielleicht doch nur ein inzwischen
längst verschwundener erster Kirchhof des seinerzeit gerade wieder
aufgebauten Ortes verbirgt /35/.
Andererseits wird das Alter der "hiesigen", heute im Flecken Apenburg
allein vorhandenen Pfarrkirche St.Johannis Baptistae von den Experten
interessanter Weise unterschiedlich eingeschätzt. Während zu dieser
Kirche in der von E.Lehmann herausgegebenen Dehio - Ausgabe /36/
angegeben wird: "Langgestreckter rechteckiger Feldsteinbau mit
quadratischem Westturm, im Kern wohl 14. Jh....", setzt Schwineköper
in seiner Handbuchausgabe zur Provinz Sachsen-Anhalt /37/ an: "Die aus
Findlingen erbaute Kirche St.Johann Baptista könnte noch dem 13. Jh.
angehören...". Zumindest von Schwineköper werden also die Anfänge der
jetzigen Pfarrkirche von Groß-Apenburg in die Zeit möglicherweise
bereits gar v o r der Apenburger Katastrophe v.J.1343 geIegt und damit
auch die Lage des Ortes selbst schon für damals an seinem heutigen
Platz angenommen! Der erste urkundliche Nachweis für diese Kirche
existiert hingegen erst aus d.J.1372 /38/, als Werner v.d.Schulenburg
eine von ihm vorgenommene Stiftung für den darin erbauten Altar "in de
ehre sonte Johannis Baptisten" mitteilt /39/, so daß die Suche nach
weiteren Anhaltspunkten, die vielleicht Hinweise auf ihr wirkliches
Alter geben könnten, angebracht ist, um so unter Umständen auch zu
einer Entscheidung für oder gegen die aIthergebrachte Behauptung von
der einstigen Ortsverlegung von Apenburg zu kommen.
Literatur - u. Quellenangaben zur Geschichte Apenburgs - aus dem 70.
Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte
zu Salzwedel e.V. - von A. Eberhagen.
/1/...../9/Literatur - u. Quellenangaben S.48-49zur Geschichte Apenburgs
/9/.../30/Literatur - u. Quellenangaben S.50-51zur Geschichte Apenburgs
/30/../40/Literatur - u. Quellenangaben S.52-53zur Geschichte Apenburgs
/40/../50/Literatur - u. Quellenangaben S.54-55zur Geschichte Apenburgs
Das alte Siegel von Apenburg
Das außergewöhnliche Wappen von Apenburg (Nachzeichnung v. St.Baumgarten)
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Diese Seite wurde von mir in ausdrücklicher Genehmigung des Vereins
am 16.11.2001 erstellt, Andreas Schwieger, Apenburg