Aus der Geschichte des Altarbildes in der Dorfkirche zu Audorf
Hans-Joachim Ruge, Beetzendorf 1991
Im August 1583 heiratete Bernhard von der Schulenburg eine mecklenburgische Adlige.
Die Hochzeit wurde in Mecklenburg gefeiert. Im November 1583 fand eine Nachfeier
der großen Familie v.d. Schulenburg in der Schmiedestraße zu Salzwedel
statt.
Oberhaupt der Familie war der Landeshauptmann der Altmark, Albrecht v.d. Schulenburg.
Er war der um 20 Jahre ältere Bruder des Bernhard, um dessen Hochzeitswillen die Nachfeier
stattfand. Zeugnisse dieser Nachfeier zeigen: Der Bräutigam hat unter erheblichem Alkoholeinfluß
gestanden (er war schlicht gesagt besoffen), hatte mit den Gästen herumgestänkert und Streit
gesucht. Der Senior Albrecht v.d. Schulenburg forderte zum guten Benehmen auf und drohte falls
nicht, die Feier zu verlassen. Der trunkene Bräutigam gab nicht nach, und so ging Albrecht v.d.
Schulenburg. Voller Zorn folgte ihm der Bräutigam und versetzte ihm im Hausflur in einem
Handgemenge Messerstiche in den Leib.
Der schwer verletzte Albrecht v.d. Schulenburg wurde in die Probstei zu Salzwedel getragen.
Ein Arzt und Superintendent Cunow blieben bei ihm. Vom eigentlichen Wohnsitz des Verstorbenen
wurde die Ehefrau geholt. Die Verletzungen waren tödlich. Die von Superintendent Cunow, dem Arzt
und der Ehefrau bezeugten letzten Worte sagen aus: Der Sterbende vergibt dem Bruder.
Bernhard v.d. Schulenburg erfährt erst am nächsten Morgen vom Tod des Ältesten und er geht außer
Landes, ehe die kurfürstliche Behörde eingreifen kann. Der Todestag des Albrecht v.d. Schulenburg
ist der 12. November 1583, vormittags. Er wurde in Dambeck am 22. November 1583 begraben.
Bernhard v.d. Schulenburg lebte über 10 Jahre in Schleswig Holstein. Er und seine Familie
schrieben Bittgesuche. 15 Jahre später kommt es zu einer Verhandlung zwischen der kurfürstlichen
Behörde und der Familie v.d. Schulenburg. Diese Gerichtsverhandlung findet in Brandenburg/Havel
statt. Es wird eine Vereinbarung getroffen: Bernhard v.d. Schulenburg darf in das Kurfürstentum
zurückkehren, jedoch nicht in die Altmark, und bei jedweden Treffen von Familienangehörigen hat
er zurückzustehen und den Raum oder den Ort zu verlassen.
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Dieses Ereignis der Geschichte spiegelt sich auf der Predella wider. Neben der Verhandlung vor der
kurfürstlichen Obrigkeit gab es das Bittgesuch vor der geistlichen Obrigkeit. Angehörige der
Familie v.d. Schulenburg, die die Vergebungsworte des Ermordeten bezeugen können, bitten um
Christi Willen um Gnade für den Brudermörder, der auf dem Bild mit einem durch den Mantel teilweise
verdeckten Gesicht dargestellt wird. Diese Vergebung wird ihm zuteil. Somit ist die Voraussetzung
für die Verhandlung in Brandenburg geschaffen.